Die am 20. September 2019 vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 sind noch keine verbindlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in einem Gesetzgebungsverfahren in konkrete Vorschriften umgesetzt werden. Da die Zustimmung des Bundestags und zum Teil auch des Bundesrats erfolgen muss, ist zu erwarten, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Die folgenden Ausführungen geben den aktuellen Wissenstand wieder und sind nicht verbindlich, da sich im Zeitverlauf noch Änderungen ergeben können.
Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel weiterhin gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Ab 2026 sind für den Einbau neuer Ölheizungen Einschränkungen vorgesehen. Die Bundesregierung wird hierzu eine gesetzliche Regelung vorlegen.
Ja, Gas-Brennwertgeräte können weiterhin eingebaut werden.
Ja, bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, wobei die Einschränkung in der Energieeinspar-Verordnung beachtet werden muss (max. Betriebszeit von 30 Jahren).
Der Einbau eines Öl- oder Gas-Brennwertgeräts soll noch mindestens bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Zuschüsse zu den Investitionskosten von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg.
Die Beschlüsse sehen eine Austauschprämie in Höhe von 40 Prozent für alte Ölheizungen sowie für andere, ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen vor, wie zum Beispiel einer Gasheizung. Dabei soll die Umstellung auf Heizsysteme mit erneuerbarer Wärme (z.B. Wärmepumpe, Holzheizung) erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden.
Die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen, z.B. einer Heizungssanierung, sollen künftig zu 20 Prozent verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die weiteren Anforderungen sind noch nicht bekannt.
Nicht unbedingt, denn aktuell können Sie eine Öl- oder Gasheizung ohne weitere Anforderungen – abgesehen von den Anforderungen des baden-württembergischen Erneuerbare Wärmegesetzes – wie geplant durchführen. Etwaige künftige höhere technische Anforderungen sind heute noch nicht zu beachten.
Auch heute macht der Heizungstausch unter Klimaschutzgesichtspunkten bereits Sinn: Eine neue effiziente Heizungsanlage spart gegenüber einer in die Jahre gekommenen Anlage auch jetzt schon bis zu 20 Prozent Energie und damit auch bis zu 20 Prozent CO2 ein. Damit fällt dann auch der Anteil der geplanten CO2-Bepreisung an den Heizkosten künftig geringer aus.
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Das baden-württembergische Erneuerbare Wärmegesetz fordert eine Einbindung von 15 Prozent erneuerbarer Energien oder entsprechender Ersatzmaßnahmen beim Heizkesseltausch.
Bei der Sanierung einer alten Öl- oder Gasheizung bestehen viele Möglichkeiten erneuerbare Energie mit einzubinden. Beispielhaft:
Einbau einer Wärmepumpe
Einbau eines Holz-Heizkessels (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel)
Einbau eines Brennwertkessels in Verbindung mit einer
– Solaranlage
– Wärmepumpe
– Holzfeuerung
Das Ziel besteht darin, eine Sanierung der Heizungsanlage zu planen und durchzuführen, die optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner und den Anforderungen des Gebäudes abgestimmt ist.